Scheidungsurteil übersetzen in Hamburg
Mit Rechtskraftvermerk und Anerkennung
Eine Scheidung wirkt im anderen Land oft erst nach einer Anerkennung. Ich übersetze türkische und deutsche Scheidungsurteile beglaubigt, einschließlich Rechtskraftvermerk, und erkläre, welche Stelle die Anerkennung prüft.
- Türkische Boşanma Kararı
- Deutsche Scheidungsbeschlüsse
- Kesinleşme Şerhi übersetzt
- Für Anerkennung nach § 107 FamFG
- Für idari tanıma am Konsulat
- Für erneute Heirat
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vor dem Auftrag - 4Übersetzung bekommen
PDF vorab, Original per Post
Scheidung im einen Land, Wirkung im anderen
Wurde eine Ehe in der Türkei geschieden, gilt die Scheidung in Deutschland nicht automatisch. In vielen Fällen muss sie über die Landesjustizverwaltung nach § 107 FamFG anerkannt werden, bevor zum Beispiel eine neue Ehe beim Standesamt geschlossen werden kann. Eine Ausnahme besteht, wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Entscheidung ausschließlich Staatsangehörige des Staates waren, dessen Gericht entschieden hat. Umgekehrt wird eine deutsche Scheidung in der Türkei über ein türkisches Gericht anerkannt, im Verfahren tanıma oder tenfiz, oder seit 2018 unter bestimmten Voraussetzungen auch im Verwaltungsweg beim türkischen Konsulat, der sogenannten idari tanıma. In beiden Richtungen ist eine vollständige, beglaubigte Übersetzung des Urteils mit Rechtskraftvermerk erforderlich. Ich übersetze Scheidungsurteile genau und fachgerecht, damit die Anerkennung nicht an der Übersetzung scheitert.
Was übersetzt wird
Übersetzt wird das gesamte Urteil: Gericht, Aktenzeichen, Parteien und Anwälte, Antrag, Begründung und Tenor, zusätzlich Regelungen zu Sorgerecht, Unterhalt, Entschädigung und Güterrecht, soweit enthalten. Besonders wichtig ist der Kesinleşme Şerhi, der Vermerk über die Rechtskraft, der oft auf der letzten Seite oder als Stempel angebracht ist. Bei deutschen Beschlüssen gehört der Rechtskraftvermerk ebenso dazu. Ohne diesen Vermerk wird eine Anerkennung in der Regel nicht bearbeitet.
Woher Sie das Urteil bekommen
Ein türkisches Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk erhalten Sie beim Familiengericht, das entschieden hat, oder über Ihren Anwalt; über e-Devlet bzw. UYAP sind Entscheidungen teils ebenfalls abrufbar. Die Apostille für Gerichtsdokumente erteilt die Adalet Komisyonu. Deutsche Scheidungsbeschlüsse mit Rechtskraftvermerk erhalten Sie beim Amtsgericht als Familiengericht. Für die Türkei wird eine Apostille benötigt, die für gerichtliche Dokumente in der Regel das Landgericht bzw. die zuständige Justizbehörde ausstellt.
Wer die Anerkennung prüft
In Deutschland entscheidet die Landesjustizverwaltung des Bundeslandes, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; in manchen Ländern ist diese Aufgabe einem Oberlandesgerichtspräsidenten übertragen. Die Anträge laufen oft über das Standesamt. In der Türkei prüft entweder ein Familiengericht im Verfahren tanıma oder tenfiz, oder das Konsulat im Rahmen der idari tanıma, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Welcher Weg in Ihrem Fall möglich ist, sollten Sie mit dem Konsulat oder einem Anwalt klären.
Typische Stolperfallen
Am häufigsten fehlt der Rechtskraftvermerk, oder er ist auf einem separaten Blatt, das nicht mitgeschickt wurde. Auch unvollständige Urteile ohne Begründung führen zu Rückfragen. Bei älteren Urteilen sind Kopien manchmal schwer lesbar, und Namen von Ehegatten wurden später geändert. Wer erneut heiraten möchte, sollte die Anerkennung frühzeitig beantragen, denn das Verfahren kann dauern. Lassen Sie das Urteil erst nach Anbringung der Apostille übersetzen, damit alles in einer Übersetzung steht.
Worauf Sie achten sollten
- Prüfen Sie, ob das Urteil einen Kesinleşme Şerhi bzw. Rechtskraftvermerk trägt, bevor Sie es übersetzen lassen.
- Fragen Sie beim Standesamt nach, ob in Ihrem Fall eine Anerkennung nach § 107 FamFG nötig ist.
- Erkundigen Sie sich beim türkischen Konsulat, ob für Ihre deutsche Scheidung die idari tanıma in Frage kommt.
- Planen Sie eine erneute Heirat erst, wenn die Anerkennung abgeschlossen ist.
Die wichtigsten Fragen vor dem Auftrag
Was kostet die Übersetzung?
Scheidungsurteile sind sehr unterschiedlich lang: Eine einvernehmliche Scheidung umfasst oft nur wenige Seiten, eine streitige Scheidung mit Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen deutlich mehr. Den Preis bestimmen Umfang, juristische Komplexität, Lesbarkeit, Apostille und Eilbedarf. Nach Sichtung des Urteils erhalten Sie ein Angebot. Feste Pauschalen nenne ich deshalb nicht.
Wie lange dauert es?
Ein kurzes Urteil zu einer einvernehmlichen Scheidung ist meist innerhalb weniger Werktage übersetzt, ein umfangreiches Urteil braucht länger. Die Anerkennung selbst dauert unabhängig von der Übersetzung oft einige Zeit. Wenn eine Heirat oder ein Termin geplant ist, nennen Sie mir das Datum; nach Prüfung ist häufig eine Expressbearbeitung möglich.
Wird die Übersetzung anerkannt?
Die beglaubigte Übersetzung wird von Landesjustizverwaltungen, Standesämtern, türkischen Konsulaten und Gerichten in der Regel akzeptiert. Sie ist aber nur ein Teil des Verfahrens: Ob die Scheidung anerkannt wird, entscheidet die zuständige Stelle anhand des Urteils und weiterer Unterlagen. Rechtlichen Rat zum Anerkennungsverfahren erhalten Sie beim Anwalt, Standesamt oder Konsulat.
Geht das komplett online?
Scannen Sie alle Seiten des Urteils einschließlich Rechtskraftvermerk und Apostille. Bei mehrseitigen Urteilen ist eine PDF-Datei ideal. Senden Sie die Unterlagen per E-Mail oder WhatsApp und nennen Sie mir, für welches Verfahren sie bestimmt sind. Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie per Post, vorab als PDF.
Fragen zu: Scheidungsurteil
Ist meine türkische Scheidung in Deutschland automatisch gültig?
In vielen Fällen nicht. Eine ausländische Scheidung muss grundsätzlich über die Landesjustizverwaltung nach § 107 FamFG anerkannt werden. Keine Anerkennung braucht es in der Regel, wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung ausschließlich türkische Staatsangehörige waren. Das prüft dann das Standesamt selbst.
Was ist der Kesinleşme Şerhi?
Das ist der Vermerk des türkischen Gerichts, dass das Urteil rechtskräftig ist, also nicht mehr angefochten werden kann. Er steht meist auf dem Urteil selbst oder auf einem angehefteten Blatt. Für die Anerkennung in Deutschland ist er unverzichtbar und wird vollständig mitübersetzt.
Was ist die idari tanıma beim Konsulat?
Seit 2018 können ausländische Scheidungen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Gerichtsverfahren im Verwaltungsweg in das türkische Register eingetragen werden, auch über das Konsulat. Welche Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen nötig sind, erfahren Sie beim türkischen Generalkonsulat. Die deutschen Unterlagen übersetze ich ins Türkische.
Muss das ganze Urteil übersetzt werden oder nur der Tenor?
Für Anerkennungsverfahren wird in der Regel das vollständige Urteil verlangt, da die Behörde auch Begründung und Verfahrensablauf prüft. Eine Teilübersetzung kann zurückgewiesen werden. Wenn eine Stelle ausdrücklich nur einen Auszug verlangt, kann ich auch diesen übersetzen, mit entsprechendem Vermerk. Klären Sie den Umfang vorher mit der Behörde.
Ich möchte wieder heiraten. Was muss ich zuerst tun?
Wenn Ihre frühere Ehe im Ausland geschieden wurde, verlangt das Standesamt meist den Nachweis, dass die Scheidung in Deutschland wirksam ist. Gegebenenfalls muss zuerst die Anerkennung abgeschlossen werden. Klären Sie das früh mit dem Standesamt, denn die Anerkennung braucht Zeit.
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Schicken Sie mir Ihr Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk – ich übersetze es beglaubigt und zuverlässig.