🇩🇪 Beglaubigte Übersetzungen · Türkisch–Deutsch · Für offizielle Verfahren in Deutschland
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Beeidigter Übersetzer für Türkisch in Hamburg
Ermächtigt und beeidigt in Schleswig-Holstein

Nicht jeder, der gut übersetzt, darf Übersetzungen offiziell beglaubigen. Refik Mor ist vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ermächtigt und beim Landgericht Kiel als Dolmetscher beeidigt.

  • Vom Gericht ermächtigt
  • Beglaubigung mit Stempel
  • Türkisch ⇄ Deutsch
  • Auch Dolmetschen bei Terminen
  • Bundesweit nutzbar
  • Persönlicher Ansprechpartner

⚡ Ablauf in 4 Schritten

  • 1
    Dokument fotografieren
    vollständig und gut lesbar
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    vor dem Auftrag
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    PDF vorab, Original per Post
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Was einen beeidigten Übersetzer auszeichnet

Die Begriffe beeidigt, ermächtigt und öffentlich bestellt werden in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich verwendet, meinen aber im Kern dasselbe: Ein Gericht hat die fachliche und persönliche Eignung geprüft und die Person berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen offiziell zu bestätigen. Für Dolmetscher heißt das Pendant beeidigt, weil sie einen Eid vor Gericht leisten. Refik Mor ist allgemein ermächtigter Übersetzer beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht und allgemein beeidigter Dolmetscher beim Landgericht Kiel. Seine Hauptsprachkombination ist Türkisch und Deutsch in beiden Richtungen. Für weitere Sprachen arbeitet er auf Anfrage mit einem Team zusammen. Kunden aus Hamburg und Umgebung sowie aus ganz Deutschland erreichen ihn bequem per WhatsApp, E-Mail oder Post.

Unterschied zum normalen Übersetzer

Die Berufsbezeichnung Übersetzer ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf übersetzen, aber nur ermächtigte bzw. beeidigte Übersetzer dürfen die Übersetzung mit einem Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift beglaubigen. Erst dadurch wird sie für Behörden, Gerichte und Standesämter zu einem verlässlichen Dokument. Für private Zwecke genügt manchmal eine einfache Übersetzung, für amtliche fast nie.

Wo die Ermächtigung erteilt wird

Zuständig sind in Deutschland die Landgerichte bzw. Oberlandesgerichte oder bestimmte Landesbehörden. Wer ermächtigt ist, wird in der gemeinsamen Datenbank der Landesjustizverwaltungen geführt, die online unter justiz-dolmetscher.de abrufbar ist. Dort können Sie selbst prüfen, ob ein Übersetzer tatsächlich zugelassen ist, bevor Sie einen Auftrag erteilen.

Wer beeidigte Übersetzungen verlangt

Standesämter, Ausländerbehörden, Einbürgerungsstellen, Gerichte, Notare, Familienkassen, Hochschulen und Anerkennungsstellen verlangen in der Regel Übersetzungen eines beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzers. Eine Übersetzung, die in einem Bundesland beglaubigt wurde, kann grundsätzlich in ganz Deutschland verwendet werden. Sie müssen daher nicht nach einem Übersetzer in Ihrer eigenen Stadt suchen.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Fragen Sie nach, bei welchem Gericht der Übersetzer ermächtigt ist, und prüfen Sie das in der Datenbank. Achten Sie darauf, dass der Bestätigungsvermerk die Sprachrichtung und die Ermächtigung nennt. Seien Sie vorsichtig bei Anbietern, die pauschal eine Anerkennung garantieren, denn die letzte Entscheidung trifft immer die Behörde. Ein direkter Ansprechpartner erleichtert Rückfragen.

LG Kielbeeidigter Dolmetscher
OLG Schleswigermächtigter Übersetzer
24hExpress nach Prüfung
WhatsAppPreis vor Auftrag

Worauf Sie achten sollten

  • Prüfen Sie die Zulassung eines Übersetzers in der Datenbank unter justiz-dolmetscher.de.
  • Fragen Sie die Behörde vorab, ob sie eine beglaubigte Übersetzung verlangt.
  • Bewahren Sie beglaubigte Übersetzungen im Original auf, sie sind wiederverwendbar.
  • Buchen Sie für Notar- oder Behördentermine rechtzeitig einen beeidigten Dolmetscher.

Die wichtigsten Fragen vor dem Auftrag

Was kostet die Übersetzung?

Ein beeidigter Übersetzer berechnet den Preis nach dem Dokument: Art und Umfang, Sprachrichtung, Lesbarkeit und Dringlichkeit spielen eine Rolle. Feste Pauschalen nennen wir nicht, weil Urkunden sehr unterschiedlich sind. Senden Sie uns Fotos oder PDF, und Sie erhalten nach einer kostenlosen Prüfung ein verbindliches Angebot. Dolmetschtermine werden individuell angefragt.

Wie lange dauert es?

Wie lange eine Übersetzung dauert, hängt vom Dokument und der aktuellen Auslastung ab. Standardurkunden sind oft innerhalb weniger Werktage fertig. Wenn Sie einen festen Termin haben, nennen Sie ihn uns gleich bei der Anfrage. Eine Bearbeitung am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden ist nach Prüfung der Unterlagen manchmal möglich, aber nicht garantiert.

Wird die Übersetzung anerkannt?

Übersetzungen eines in Deutschland ermächtigten Übersetzers werden von deutschen Behörden bundesweit grundsätzlich anerkannt, egal in welchem Bundesland die Ermächtigung erteilt wurde. Für die Verwendung im Ausland, etwa in der Türkei, gelten die Regeln der dortigen Stelle. Manche verlangen zusätzliche Beglaubigungen. Fragen Sie im Zweifel bei der empfangenden Behörde nach.

Geht das komplett online?

Sie müssen nicht persönlich vorbeikommen. Fotografieren oder scannen Sie Ihre Dokumente und senden Sie sie per WhatsApp an +49 172 453 82 87 oder per E-Mail. Nach Ihrer Freigabe übersetzen wir, schicken Ihnen das PDF zur Durchsicht und das beglaubigte Original per Post. So funktioniert der Service für Hamburg und ganz Deutschland.

Fragen zu: Beeidigter Übersetzer

Was ist der Unterschied zwischen beeidigt und ermächtigt?

Je nach Bundesland heißen zugelassene Übersetzer ermächtigt, beeidigt oder öffentlich bestellt. Rechtlich geht es um dasselbe: die Befugnis, Übersetzungen zu beglaubigen. Bei Dolmetschern spricht man in der Regel von beeidigt. Refik Mor ist als Übersetzer ermächtigt und als Dolmetscher beeidigt.

Gilt eine Ermächtigung aus Schleswig-Holstein auch in Hamburg?

Ja. Eine Übersetzung, die ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer beglaubigt hat, wird grundsätzlich von Behörden in allen Bundesländern akzeptiert. Entscheidend ist die gerichtliche Ermächtigung, nicht der Wohnort des Übersetzers. Viele Kunden aus Hamburg und ganz Deutschland nutzen deshalb den Service per Post und WhatsApp.

Wie kann ich prüfen, ob ein Übersetzer wirklich beeidigt ist?

Die Landesjustizverwaltungen führen eine gemeinsame Datenbank der Dolmetscher und Übersetzer, die online unter justiz-dolmetscher.de abrufbar ist. Dort können Sie nach Name, Sprache und Ort suchen. So sehen Sie, bei welchem Gericht die Zulassung besteht.

Dolmetscht Herr Mor auch bei Terminen?

Ja, als beeidigter Dolmetscher kann Refik Mor bei Terminen wie beim Notar, Standesamt oder Gericht dolmetschen, insbesondere im Raum Hamburg. Termine müssen individuell angefragt und abgestimmt werden. Bitte melden Sie sich frühzeitig mit Datum, Ort und Anlass.

Übersetzen Sie auch andere Sprachen als Türkisch?

Der Schwerpunkt liegt auf Türkisch und Deutsch in beiden Richtungen. Für andere Sprachen kann auf Anfrage ein Team von Kolleginnen und Kollegen eingebunden werden. Schicken Sie uns Ihr Dokument und nennen Sie die gewünschte Sprache, dann prüfen wir, ob wir Ihnen helfen können.

Dokument senden, klare Antwort erhalten.

Schreiben Sie Refik Mor direkt per WhatsApp – Sie erhalten eine persönliche Antwort.

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